Altrhein-Info Nr. 8
Stand: 09.06.2016
Thema: Entschlammung Altrhein-km 2,6 – 4,75
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe MitstreiterInnen
die Antwort aus dem Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim (WSA) ist eingetroffen.
Unser Anwalt, der Fachanwalt für Schifffahrtsrecht, Fink von Waldstein, Mannheim,
hat uns das WSA-Schreiben zukommen lassen.
Damit steht unzweideutig fest:
Der Lampertheimer Altrhein steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ist
somit gleichzeitig Bundeswasserstrasse und europäische Binnenwasserstrasse. Es gilt
Rheinrecht, d.h. Die Mannheimer Akte von 1868 hat volle Gültigkeit.
Im Einzelnen……….Mehr
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